Gebühren- und Benutzerordnung
Gebührenordnung der PeopleOthek – Lesen + Mehr im Naturpark Pöllauer Tal
Als NutzerIn der PeopleOthek haben Sie die Wahl zwischen dem Erwerb einer Jahreskarte (Einzel- oder Familie) oder der Entrichtung von Bandgebühren. Der Kauf einer Jahreskarte berechtigt Sie zur unbegrenzten Entlehnung jeglicher Medien der PeopleOthek, sowie aller e-Medien der Online-Plattform DigiBib Steiermark (aktuell etwa 50.000).
Einschreibgebühr (einmalig) bei Bandgebühr | € 3,00 |
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Bandgebühr: |
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Kinderbücher | € 0,20 |
Erwachsenenbücher | € 0,50 |
Zeitschriften | € 0,50 |
Hörbücher | € 0,50 |
Spiele und Tonies | € 1,00 |
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Jahresgebühr: |
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Für Einzelpersonen | € 15,00 |
Für Familien | € 20,00 |
Für Einzelpersonen mit Zwei&Mehr-Pass | € 13,00 |
Für Familien mit Zwei&Mehr-Pass | € 17,00 |
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Nachgebühren pro Woche: |
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Bücher, Hörbücher, Zeitschriften | € 0,20 |
Spiele und Tonies | € 0,50 |
Die Leihfrist für alle Medien beträgt drei Wochen. Bringen Sie bitte die von Ihnen entlehnten Medien pünktlich und unversehrt zurück. Ansonsten sind Sie zum Ersatz des verlorenen oder beschädigten Mediums verpflichtet (nachzulesen in unserer BenutzerInnenordnung).
Stand: 12.09.2024
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BenutzerInnenordnung der PeopleOthek – Lesen + Mehr im Naturpark Pöllauer Tal
Wir freuen uns sehr, Sie im Kreis der NutzerInnen der PeopleOthek willkommen heißen zu dürfen. Um Ihnen die Benutzung zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem vielfältigen Angebot!
Allgemeines
Träger der PeopleOthek ist die Marktgemeinde Pöllau. Die Adresse der PeopleOthek lautet 8225 Pöllau, Ziegelofengasse 402. Die Rechnungsadresse ist jene der Marktgemeinde Pöllau (Hauptplatz 3, 8225 Pöllau).
Die PeopleOthek ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung und für jede Person zugänglich!
Anmeldung und Kosten
Die Entlehnung von Medien setzt die Einschreibung in die PeopleOthek und die damit verbundene einmalige Entrichtung der Einschreibgebühr von 3€ pro Person bei Bandgebühr bzw. den Jahresbeitrag für Familien (20€) oder Einzelpersonen (15€) voraus. Jeder Benutzer/jede Benutzerin erhält eine Lesernummer und damit das Recht der Entlehnung aller Medien. Details siehe Gebührenordnung!
Bei der Anmeldung als BenutzerIn verpflichtet sich die betreffende Person zur Einhaltung der BenutzerInnen- und Gebührenordnung
Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung beruht, sind der PeopleOthek unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich bekannt zu geben. Die Marktgemeinde Pöllau ist ermächtigt, bei Unzustellbarkeit von Postsendungen der PeopleOthek Abfragen aus dem zentralen Melderegister vorzunehmen.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Minderjährige haftet der/die Erziehungsberechtigte für Medienverlust und/oder für anfallende Gebühren. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der
PeopleOthek anerkennen die BenutzerInnen vollinhaltlich die BenutzerInnenordnung der PeopleOthek in der jeweils aktuellen Fassung.
Neben der Entrichtung der Bandgebühren (siehe Gebührenordnung), besteht auch die Möglichkeit, eine Einzel- oder Familienjahreskarte zu erwerben, mit der alle Medien in der PeopleOthek, sowie die vorhandenen e-Medien auf der Online-Plattform DigiBib entliehen werden können.
Haftung und Schadenersatz
Die BenutzerInnen haften für auf Ihren Namen entliehene Medien. Deshalb sollten sie sich bei Ausfolge der Medien von deren einwandfreiem Zustand und insbesondere bei mehrteiligen Medien von deren Vollständigkeit überzeugen (Buch- oder Zeitschriftenbeilagen, Spiele, Hörbücher).
Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden und sind den BibliotheksmitarbeiterInnen zu melden.
Die BenutzerInnen haben für Verlust oder Beschädigung von Medien Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von den BenutzerInnen durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet.
Für alle aus der Entlehnung von Medien der PeopleOthek entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird einvernehmlich gemäß § 104 JN der Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Fürstenfeld vereinbart.
Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung
Die Ausleihe erfolgt nach vollendeter Anmeldung und entrichteter Gebühr.
Die ausgeliehenen Medien sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Medien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch entlehnt und nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
Die Leihfrist beträgt für Bücher, Spiele und Zeitschriften drei Wochen. Eine ein- bzw. maximal zweimalige Verlängerung der Leihfrist ist in der PeopleOthek, telefonisch oder per E-Mail bzw. selbstständig über den WebOPAC möglich, sofern keine Vorbestellung für das Medium vorliegt.
Bei Überschreitung dieser Frist fällt eine Nachgebühr (auch für JahreskartenbesitzerInnen) an. Einen Tag vor Ende der Entlehnfrist erfolgt eine schriftliche Erinnerung per Mail. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die BenutzerInnen keine schriftliche Erinnerung erhalten haben. Bleiben schriftliche Erinnerungen ergebnislos, erfolgt die Rückforderung durch die Marktgemeinde Pöllau auf dem Rechtsweg.
Wir ersuchen um pünktliche und unversehrte Rückgabe der Medien!
Vorbestellungen entlehnter Medien sind persönlich, telefonisch, per E-Mail oder selbstständig über den WebOPAC möglich. Nach Einlangen des bestellten Mediums in der Bibliothek werden die BenutzerInnen verständigt. Werden vorbestellte Medien innerhalb der Bereitstellungsfrist von 21 Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch.
Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der PeopleOthek begrenzt werden.
Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen liegen in der PeopleOthek auf bzw. sind auf der Homepage nachzulesen.
Urheberrecht
Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger (bzw. Medien) aus dem Bestand der PeopleOthek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigungen von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die PeopleOthek zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
Wird die PeopleOthek wegen einer durch BenutzerInnen verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, hat die/der BenutzerIn alle daraus erwachsenden Kosten und
Schadenersatzzahlungen zu ersetzen und die PeopleOthek bzw. die Marktgemeinde Pöllau schad- und klaglos zu halten.
Verhalten in den Räumen der PeopleOthek
Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der PeopleOthek beeinträchtigt werden.
Im gesamten Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.
Eltern haften für ihre Kinder.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.
Den Anweisungen der BibliothekarInnen ist Folge zu leisten.
Die PeopleOthek weist darauf hin, dass in den Bibliotheksräumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der/die NutzerIn der PeopleOthek erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr oder ihren unter 14 Jahre alten Kindern, während des Bibliotheksbesuches oder im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbesuch gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Selbstverständlich wird auf diese Ton-, Film- oder Fotoaufnahmen aufmerksam gemacht.
Ausschluss
Bei groben Verstößen gegen die BenutzerInnenordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der PeopleOthek verfügt werden.
Schlussbestimmung
Die BenutzerInnenordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 12.09.2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungsordnungen ihre Gültigkeit.